Eisenack Baudenkmalpflege

Denkmalverzeichnis der deutschen Denkmalbehörden

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Steffen Eisenack
Steffen Eisenack

Referenz 01 - Für Firma B&O-Verputz GmbH, Apolda
Referenz 01 - Für Firma B&O-Verputz GmbH, Apolda

Referenz 02 - Für Firma Ochsenfarth, Erfurt
Referenz 02 - Für Firma Ochsenfarth, Erfurt

Referenz 03 - Für Firma Ochsenfarth, Erfurt
Referenz 03 - Für Firma Ochsenfarth, Erfurt

Referenz 04 - Für Firma Ochsenfarth, Erfurt
Referenz 04 - Für Firma Ochsenfarth, Erfurt

Referenz 05 - Für Firma Ochsenfarth, Erfurt
Referenz 05 - Für Firma Ochsenfarth, Erfurt

Referenz 06 - Für Firma AfS, Mellingen
Referenz 06 - Für Firma AfS, Mellingen

Referenz 07 - Für Atelier Pummer, Rossatz
Referenz 07 - Für Atelier Pummer, Rossatz

Referenz 08 - Für Atelier Pummer, Rossatz
Referenz 08 - Für Atelier Pummer, Rossatz

Referenz 09 - Für Atelier Pummer, Rossatz
Referenz 09 - Für Atelier Pummer, Rossatz

Für Baudenkmalpflege Osius, Nordhausen
Für Baudenkmalpflege Osius, Nordhausen

Referenz 11 - Für Atelier Pummer, Rossatz
Referenz 11 - Für Atelier Pummer, Rossatz

Bsp. für Wärmeverluste an historischen Gebäuden
Bsp. für Wärmeverluste an historischen Gebäuden

Web-Visitenkarte

Name:
Steffen Eisenack

Geboren:
1965 / in Apolda

Anschrift:
Kaeppelstraße 12
90491 Nürnberg

phone:
+49 (0)911 - 598 64 35

fax:
+49 (0)911 - 598 64 29

mobil:
+49 (0)160 - 821 21 96

e-mail:
baudenkmalpflege@gmail.com

Beruf:
Staatlich geprüfter Techniker für Baudenkmalpflege & Altbauerneuerung

* * *

Aufgabengebiete:
Beratung - Planung & Konzeption - Baubetreuung & Fachbauleitung

von

Restaurierungs-/Konservierungsarbeiten in der Denkmalpflege bzw. Bauleistungen in der Altbauerneuerung und Bauwerkserhaltung nach neuesten technischen, ökologischen und baubiologischen Erkenntnissen.

* * *

Schwerpunkte:
Befunduntersuchung-/Sicherung
Bauzustandsanalyse
Feuchte- und Schadsalzbilanz
Schimmelanalysen- und Sanierung
Schadensdokumentation
Schadenskartierung und deren Darstellung im CAD
Sanierungskonzeption
Konservierung von Einzelobjekten (z.B. Skulpturen)
Restauratorische Betreuung

... in den Bereichen:
Naturstein
Fachwerk
Lehmbau
Historische Putze (z.B. Kalk-u. Lehmputze)
Stuck / Vergoldung / Farbfassungen
Wärmedämmung historischer Gebäude nach EnEV 2009

* * *

Ihr Vorteil - ganzheitliche und kompetente Betreuung auf einem sehr umfangreichen Spezialgebiet des Bauwesens.

* * *

Die Verwendung von ökologischen und baubiologisch unbedenklichen Baustoffen führt unweigerlich zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität.
Des weiteren ist durch die Pflege der Immobilie eine Wertstabilität des Gebäudes und die Erhaltung kulturellen Erbes gewährleistet.

* * *

Wer das braucht?
Alle Menschen, die Wert darauf legen gesund zu leben oder zu arbeiten und sich der Verantwortung gegenüber historischer Bausubstanz bewusst sind.

* * *

Für ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort, stehe ich Ihnen selbstverständlich gern jederzeit zur Verfügung.


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Zur allgemeinen Information:

1. Was ist ein Denkmal?

Ein Gebäude kann per Gesetz als Denkmal vor Zerstörung oder baulichen Eingriffen geschützt werden, wenn es Denkmaleigenschaft besitzt. In den Denkmalschutzgesetzen (DSchG) sind Kriterien festgelegt,
die als Maßstab bei der Beurteilung von Gebäuden dienen sollen. Im Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg heißt es beispielsweise in § 2:

(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

(2) Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör,
soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildet.

(3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch
1. die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist (§15 Abs. 3), sowie
2. Gesamtanlagen (§19).

Die Denkmalschutzgesetze der anderen Bundesländer sind in diesem Punkt ähnlich weit gefasst, um der Bandbreite von Denkmälern vom Schloss bis zur Industrieanlage gerecht zu werden.


2. Unterschutzstellung und die Denkmalliste

Weist ein Gebäude Denkmaleigenschaft auf, so leiten die Denkmalbehörden ein Unterschutzstellungsverfahren ein. Die genauen Abläufe dieses Verfahrens unterscheiden sich in den Bundesländern ebenso wie die Rechtsakte, mit denen ein Gebäude zu einem Denkmal wird.
In einigen Bundesländern wird ein Objekt durch die Eintragung in ein Denkmalverzeichnis
– bezeichnet als Denkmalliste oder Denkmalbuch –
unter den Schutz des DSchG gestellt.
Die Eintragung stellt einen Verwaltungsakt dar; man spricht vom »konstitutiven System«, wie es beispielsweise im Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen (§ 3) vorgesehen ist:

(1) Denkmäler sind getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen. [...] Mit der Eintragung oder der vorläufigen Unterschutzstellung unterliegen sie den Vorschriften dieses Gesetzes.

Im Gegensatz dazu ist beim nachrichtlichen System der Schutz nicht von der Eintragung abhängig, sondern wird allein durch behördliche Feststellung der Denkmaleigenschaft erlangt. So heißt es in § 3 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes:

(1) Denkmale sind nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) einzutragen. Der Schutz nach diesem Gesetz ist nicht von der Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste abhängig.

In verschiedenen Ländern werden auch Mischsysteme angewandt. In Baden-Württemberg etwa gilt das nachrichtliche System, aber Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden zusätzlich in einer Liste geführt, die als »Denkmalbuch« bezeichnet wird (DSchG § 12).